Wir bieten unseren Mitgliedern die Möglichkeit, Atemregler, Jackets und Flaschen auszuleihen. Die Atemregler sind überwiegend kaltwassertauglich. Für Urlaubsflüge in wärmere Gegenden stehen Automaten zur Verfügung, die wir in unseren Seen nicht nutzen.
Wir bitten Euch, für die Wartung der Geräte einen Kostenbeitrag in die bereitstehende Spendenkasse zu geben.
Die Ausgabe und Entgegennahme der Geräte erfolgt - ausser für Ausbildungszwecke - nur nach rechtzeitiger Voranmeldung im Gerödelkeller.
Bitte setzt Euch wegen einer Terminvereinbarung rechtzeitig mit Jürgen in Verbindung. Telefonisch könnt ihr ihn unter der Nummer 06192 / 20 03 53 oder Mobil unter der Nr. 0173 - 68 96 393 erreichen.
Die E-Mail lautet: Geraete
Und denkt bitte daran, dass Wartung der Geräte nicht bedeutet, diese von grobem Schlamm zu befreien und zu trocknen! Für die "normale" Pflege und insbesondere für eine pflegliche Behandlung sowie ordnungsgemäße Rückgabe ist der Entleiher verantwortlich. Ihr erleichtert uns die Arbeit, wenn Ihr bei der Rückgabe über eventuelle und entdeckte Probleme informiert. Flaschen sind gefüllt zurückzugeben. Alle anderen Ausrüstungsgegenstände sind trocken zurückzugeben.
Bitte lasst die Ausrüstung auch in der Konfiguration, in der ihr sie bekommen habt. Wenn 1. und 2. Stufe zusammen ausgeliehen werden, haben diese auch zusammen genutzt zu werden; "umschrauben" ist nicht zulässig. Die daraus resultierenden Haftungsfolgen sind zu heikel.
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Die Ausrüstung wird für Ausbildunsgzwecke benötigt. Leider stand diese mitunter auf Grund von "Dauerausleihen" nicht immer zur Verfügung, als sie benötigt wurde... Um die "zeitnahe Rückgabedisziplin" zu stärken, haben wir daher die Ausleihe auf eine Woche beschränkt und neben dem freiwilligen Kostenbeitrag eine Mahngebühr eingeführt. Diese wird fällig für jede angefangene Woche ab dem Ende der ersten Ausleihwoche und beträgt 1 € je Gegenstand.
Falls niemand da sein sollte, wenn ihr ausgeliehene Geräte während eines vereinbarten Termins zurückgeben wollt, wird selbstverständlich keine Mahngebühr fällig.